Aufgaben und Zusammensetzung der Organe und Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft
Die Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft sind gemäß § 5 Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RgBklG) die Regionalversammlung und der Regionalvorstand. Zusätzlich zu den Organen können Ausschüsse mit beratender Funktion gebildet werden.
Die Sitzungen der Regionalversammlung und des Planungsausschusses sind öffentlich, die Vorstandssitzungen bestehen aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil.
Regionalversammlung
Die Regionalversammlung ist das beschließende Organ der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie fasst Beschlüsse über die Grundzüge der Planungsarbeit sowie die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalplans und der räumlich oder sachlich begrenzten Teilpläne. Weiterhin kann die Regionalversammlung über die Übernahme weiterer Aufgaben im Zusammenhang mit der Regionalplanung beschließen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Feststellung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes, die Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen und die Aufnahme von beratenden Mitgliedern in die Regionalversammlung.
Die Regionalversammlung besteht aus insgesamt 49 Regionalräte/-innen. Diese sind die Landräte/-innen, Bürgermeister/-innen der Gemeinden und Amtsdirektoren/-innen ab einer Größe von 5.000 Einwohnern (geborene Regionalräte/-innen) sowie Vertreter aus den Kreistagen (gewählte Regionalräte/-innen). Weiterhin können auf Antrag Vertreter/-innen – von in der Region tätiger Organisationen – in die Regionalversammlung aufgenommen werden (beratende Mitglieder). Derzeit besteht die Regionalversammlung der Planungsregion Uckermark-Barnim aus 18 geborenen Regionalräte/-innen, 31 gewählten Regionalräte/-innen und 7 beratenden Mitgliedern.
Regionalvorstand
Die Regionalversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Regionalvorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden, einem oder mehreren Stellvertreter/-innen und weiteren Mitgliedern. Dabei sollen alle Teile der Region angemessen vertreten sein. Jedes Vorstandsmitglied hat einen Stellvertreter aus den Reihen der Regionalversammlung.
Der Vorsitzende des Regionalvorstandes ist zugleich Vorsitzender der Regionalversammlung und vertritt die Regionale Planungsgemeinschaft nach außen.
Der Regionalvorstand hat die Beschlüsse der Regionalversammlung vorzubereiten und auszuführen. Zu dessen Aufgaben gehört unter anderem die Entwicklung von Maßgaben zur Erarbeitung und Fortschreibung des Regionalplanes sowie die Vorbereitung von Beschlussfassungen über Stellungnahmen und Empfehlungen zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von regionaler Bedeutung. Weiterhin gehört die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Mitarbeiter der Regionalen Planungsstelle dazu.
Planungsausschuss
Die Regionalversammlung kann die Bildung von Ausschüssen mit beratender Funktion für zeitlich, fachlich oder räumlich begrenzte Planungsaufgaben beschließen. Die Regionalversammlung setzt auch Art, Umfang und Zusammensetzung der Ausschüsse fest.